Ab 25. Mai 2018 müssen datenverarbeitende Unternehmen in der EU die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (2016/679) beachten. Viele Unternehmen, Vereine und Web-Seitenbetreiber sind darauf nicht vorbereitet. So werden sich einmal mehr die "Abmahnhaie" die Taschen füllen können.
Es ist auch ein mächtiges Werk, was die EU auf den Weg gebracht hat. Es geht in erster Linie darum, die Daten zurück an die Verbraucher zu geben Eine im Prinzip begrüßenswerte Idee. Auf den von uns, der wjk-Software®, betriebenen Web-Seiten garantieren wir schon lange, daß unsere und die Anwender unserer Kunden jederzeit einen Überblick über ihre gespeicherten Daten haben können, daß der Anwender jederzeit die Löschung seiner Daten verlangen kann und daß wir niemals Daten an Dritte weitergeben ohne daß dies technisch notwendig wäre und ohne seine ausdrückliche Einwilligung. Das verlangt nun die neue DSGVO explizit. Sehr gut aufbereitet hat diesen Text die "Intersoft Consulting"
Darüber hinaus müssen die Datenschutzrichtlinien jetzt so abgefasst werden, daß sie für den Verbraucher verständlich sind. Wenn wir bedenken, daß es schon heute sehr viele Anwender gibt, die kaum die Texte eines Tweets verstehen, werden hier die ersten Probleme greifbar.
Das ist jedoch erst das, was für den Verbraucher im Vordergrund steht, für die vielen betroffenen Unternehmen, Freiberufler, Vereine, Web-Seitenbetreiber gilt es weit mehr zu beachten. Das hat die Bitkom sehr detailliert aufbereitet daher möchten wir dorthin verweisen.
Die Kunden der wjk-Software®, insofern sie dem Gesetz unterliegen, müssen sich keine Gedanken machen, unsere Datenschutzrichtlinien und die Datenverarbeitung gehen mit der DSGVO konform, wir haben diese bei der Entwicklung berücksichtigt oder bereits angepasst.
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